Dienstag, 27. Oktober 2015

Ralf auf einer Demo...

Schon ein Novum. 
Am Samstag werde ich das erste Mal in meinem Leben (geplant) an einer "Demo" teilnehmen. Jahrzehntelang habe ich mich dagegen gewehrt weil für mich Meinungsäußerung etwas ist das die Möglichkeit zur Differenzierung braucht - und diese Differenzierung auf der Straße nicht gut möglich ist. 
Jetzt allerdings, im Jahr 2015, ist die Meinungs- und Redefreiheit ebenso bedroht wie das Demonstrationsrecht. Die Tatsache das sich Feinde unserer Verfassung und unserer FDGO bis in die Regierung eingeschlichen haben zwingt mich zu diesem Schritt des "Widerstandes".
Jetzt werden Einige fragen ob ich nicht dramatisiere - immerhin sind die Regale beim ALDI noch voll, RTL 2 sendet programmgemäß, Bier ist im Kühlschrank und Chips gibt es auch noch.
Aber nein, ich dramatisiere nicht. Unsere Regierung hat sich von Rechtsstaatlichkeit verabschiedet indem sie immer wieder geltendes Recht und verbindliche Verträge bricht. Nicht nur in der "Euro-Rettung" sondern auch im derzeitigen Flüchtlingsstrom. Von den vielen kleinen Verfassungsbrüchen etwa durch fehlende echte Familienförderung ganz zu schweigen. Mitglieder der Regierung wie die Herren Gabriel und Maas greifen auch immer offener Meinungsfreiheit, Redefreiheit, Pressefreiheit und das Demonstrationsrecht an.
Unsere Regierung greift damit die "freiheitlich, demokratische Grundordnung" und die Rechtsstaatlichkeit offen an - und pervertiert so ihren Auftrag als höhestes Exekutivorgan, das genau diese Dinge schützen müsste.
Auch die Förderung der sogenannten "Antifa", einer kriminellen Organisation die einzig existiert um freie Meinungsäußerungen zu unterdrücken und die sich dabei wirklich nicht auf rechtsextreme Gegner beschränkt sondern bis weit in die bürgerliche Mitte ihre Schikanen treibt, ist ein Schlag ins Gesicht jedes Demokraten.
Es ist also aus meiner Sicht schon nichts mehr was man als Demokrat und Deutscher machen "kann" - sondern ein "muss". Ja - ich fühle mich "genötigt" auf die Straße zu gehen weil ich persönlich das Recht auf Widerstand gemäß Artikel 20 Absatz 4 nicht nur als Recht sondern auch als Pflicht wahrnehme.
Immerhin habe ich als Pfadfinder mal versprochen "mein Bestes zu tun meine Pflicht gegenüber Gott und meinem Land zu erfüllen" und als Soldat gelobt "das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen".
Und diese Verpflichtungen gelten.

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