Montag, 8. Juni 2020

Mundschutz - in Schulen?

Mir wurde in den letzten Tagen vermehrt zugetragen, dass Schulen im Landkreis Vechta (und wohl auch sogar in der Gemeinde Goldenstedt) vereinzelt Sonderregeln zum Thema „Infektionsschutz“ einführen und auch durchsetzen, die über die Regelungen des Landes Niedersachsen als verantwortlichen Dienstherren der Schulen und als für den Schutz vor gefährlichen Pandemien zuständigen Stelle hinaus gehen.
Dabei geht es konkret um Mundschutz-Masken, deren Nutzen oder Gefährlichkeit von medizinischen Experten unterschiedlich beurteilt wird – deren Schädlichkeit aus pädagogischer und soziologischer Sicht aber eindeutig sein dürfte. Eine „Gesichtsverhüllung“ wurde in niedersächsischen Schulen (völlig zu Recht) verboten, weil große Teile der Kommunikation über die Mimik laufen. Schülern, und vor allem Grundschülern, die in einer wichtigen Phase der Sozialisation sind, zu verbieten das Gesicht ihres Gegenübers, ihres Spiel- und Lernpartners, zu sehen und „lesen zu lernen“ ist pädagogisch mehr als bedenklich.
Deshalb sehe ich auch in meinen Pfadfindergruppen „Mundschutzmasken“ mehr als kritisch und sehr ungern.
Was man sicher tun kann, um Infektionen unwahrscheinlicher zu machen, ist: In den Schulstunden dafür sorgen, dass Einzeltische einen gewissen Abstand voneinander haben und Klassenräume immer gut gelüftet sind. In den Pausen darauf zu achten, das Kinder DRAUSSEN miteinander spielen, wo sich an der frischen Luft Viren weniger lang halten können.
Im speziellen Fall Corona ist es allerdings weniger wichtig als etwa in der Grippezeit – wie inzwischen bekannt ist haben Kinder einer geringere Virenlast als erwachsene Infizierte, sind also auch weniger infektiös und erkranken seltener und mit leichteren Verläufen an dieser Krankheit.
Darüber hinaus dürfte es auch so sein, dass Schulen nicht berechtigt sind, von sich aus in die Grundrechte der Kinder einzugreifen. Ihnen also als Schule weder Schuluniformen noch Mundbedeckungen vorschreiben können – da dies nach gängiger Meinung den Persönlichkeitsrechten widerspricht.
Zumal (wie schon erwähnt) von Seiten des Landes Niedersachsen da (ganz offenbar) keine Veranlassung gesehen wird, dies vorzuschreiben.

Ralf Fennig
Ratsherr der Gemeinde Goldenstedt