Montag, 23. November 2015

Christlicher Gewerkschaftsbund?

Einige Dinge ärgern mich am DGB schon seit Jahren. 
Dümmliche und wohlgenährte Gewerkschafts-"Bonzen" die dort alles vertreten, nur nicht die Interessen ihrer Berufsgruppen und Arbeitnehmer, Angestellten und Beamten.
Was ich mir von einer Gewerkschaft wünsche ist nicht das sie ihren Mitgliedern Wahlempfehlungen gibt und sie zu Demos und Gegendemos aller möglichen Themenbereiche karrt - sondern das sie konstruktiv mitarbeiten um in Deutschland gerechte Arbeitsbedingungen in den von ihnen betreuten Berufsgruppen zu schaffen.
Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten die es ermöglichen Löhne zu erarbeiten mit denen man eine Familie ernähren kann. Die "Wohlstand für Alle" möglich machen.
Sich diesem Problem aus Arbeitnehmersicht zu stellen - DAS ist in meinen Augen die Aufgabe einer Gewerkschaft. Und das diese Aufgabe für den DGB und seine Einzelgewerkschaften immer weiter in den Hintergrund tritt scheint mir eindeutig.
Zuletzt die Aufrufe gegen die AfD, und damit gegen eine Partei die klar und eindeutig auf dem Boden des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates steht, die für unser soziales und subsidiarisches Staatswesen eintritt, zu agieren und zu demonstrieren - zuletzt hat dieser Aufruf des DGB mich bewogen einen Blick auf die "Alternativen" zu werfen.
Wir wollen ja schließlich eine pluralistische, eine bunte Gesellschaft - und keine Arbeiter-Einheitsfront im DGB-Gleichschritt.
Bei dieser Suche stieß ich auf den "Christlichen Gewerkschaftsbund".
Eine Vereinigung mit Wurzeln bis zurück in das Jahr 1899, das Jahr in dem in Mainz der erste Kongress des CGB abgehalten wurde.
Heute bekennt sich der CGB zur christlichen Soziallehre (ist also nicht -wie der DGB- sozialistisch ausgerichtet) und hat für sich und seine Einzelgewerkschaften (es gibt derer 14) einen fünf Punkte umfassenden "Ethik-Kodex" entworfen, den ich hier vollständig zitiere:



Selbstverpflichtung als tarifpolitischer Ethikkodex christlicher Gewerkschaften
1. Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften streben in ihren Tarifverträgen eine Entgeltuntergrenze in Höhe von derzeit 8,50 Euro an, die entsprechend der durchschnittlichen Entgeltsteigerungen angepasst wird. Es ist die Aufgabe der Mitgliedsgewerkschaften, mit Unterstützung des CGB als Dachverband, die bereits bestehenden Tarifverträge unter Beachtung der betrieblichen Notwendigkeiten sukzessive auf diesen Mindeststandard anzupassen. 2. Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften bekennen sich ausdrücklich zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen in allen Branchen. Dies bedeutet, dass es durch Tarifverträge keine Nettolohnvereinbarungen geben wird. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse müssen auf ein für die Wirtschaft notwendiges Minimum reduziert werden und sollen zukünftig der vollen Sozialversicherungspflicht unterliegen.3. Bei Tarifabschlüssen muss die Ordnungsfunktion der Tarifverträge bei der Ausgestaltung der Tarifautonomie bedacht und beachtet werden. Die Arbeitsbedingungen und die Höhe der Vergütungen haben auch unmittelbare Auswirkungen auf die Wettbewerbslage der Betriebe. Vom Branchenüblichen deutlich abweichende Tarifverträge führen zu Wettbewerbsverzerrungen und gefährden Arbeitsplätze. Für den Abschluss derartiger Tarifverträge bedarf es einer besonderen Begründung und einer besonderen Ausnahmesituation.4. Gesetzliche Mindeststandards dürfen auch dann nicht mehr unterschritten werden, wenn der Gesetzgeber dies durch tarifdispositives Recht zulässt. Diese Prämisse wird die Grundlage für eine, von den CGB Gewerkschaften zu entwickelnde, Richtlinie bzw. Empfehlung zur Ausgestaltung zukünftiger Tarifverträge sein.5. Gewerkschaftsarbeit muss verantwortungsvolle Tarifarbeit voraussetzen und den tarifpolitischen Ordnungsauftrag (gesetzliche Rechtssetzungsbefugnis in Tarifverträgen) ernst nehmen. Verantwortungsvoll bedeutet konkret, dass die Tarifarbeit den Willen der Mitglieder wiederspiegelt, für die die Tarifarbeit gemacht wird. Es beinhaltet zwingend die Existenz von Tarif- und Verhandlungskommissionen, bestehend aus Mitgliedern, die in der Branche beschäftigt sind. Diese müssen regelmäßig konsultiert und am Tarifergebnis beteiligt werden.


Ich denke JEDER Arbeitnehmer sollte für sich zumindest PRÜFEN ob diese Alternative in Frage kommt. 
Zum Schluss natürlich noch der Link zur Seite des Gewerkschaftsbundes: 
http://www.cgb.info/

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